Aufgrund der noch herrschenden Pandemie wird die diesjährige Jahreshauptversammlung 2020 ausgesetzt und mit der nächsten Jahreshauptversammlung in 2021 zusammen abgehalten.
Rechtliche Grundlage:
Sonderregelung zum Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Gesetz vom 28.03.2020; §5 Abs. 2, Nr. 1-10 IfSG n.F. / Koordinierungs-VwV
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